Vertraglich pauschal abgegolten sind „im eigenen Namen und auf eigene Rechnung“ der Kirchengemeinden durchgeführte
Konzertveranstaltungen mit Werken der ernsten Musik sowie
Musikaufführungen bei Veranstaltungen (Gemeindeabende, Gemeindefeste, Sommerfeste, Jugendveranstaltungen u.ä.) ggf. auch mit Unterhaltungsmusik mit freiem Eintritt.
Die Aufnahme der Musikdarbietungen auf Ton- und Bildtonträger u.ä. ist eingeschlossen.
Musikwiedergaben in Durchführung (auch offener) kirchlicher Jugendarbeit sind eingeschlossen, und zwar:
Live-Wiedergaben
mechanische Wiedergaben (Radio, Fernsehen usw.)
Hintergrundmusik.
Mitglieder der EKD dürfen auf Internetseiten Werke der ernsten Musik, Gospel, des Neuen geistlichen Liedguts, ggf.1) auch der Unterhaltungsmusik nutzen, und zwar als:
Hintergrundmusik,
Hörbeispiele ohne Download-Möglichkeit und
Downloads von Musikdateien (begrenzt auf maximal 1.000 Abrufe je Jahr).