gema

  • Vertraglich pauschal abgegolten sind „im eigenen Namen und auf eigene Rechnung“ der Kirchengemeinden durchgeführte
    • Konzertveranstaltungen mit Werken der ernsten Musik sowie
    • Musikaufführungen bei Veranstaltungen (Gemeindeabende, Gemeindefeste, Sommerfeste, Jugendveranstaltungen u.ä.) ggf. auch mit Unterhaltungsmusik mit freiem Eintritt.
  • Die Aufnahme der Musikdarbietungen auf Ton- und Bildtonträger u.ä. ist eingeschlossen.
  • Musikwiedergaben in Durchführung (auch offener) kirchlicher Jugendarbeit sind eingeschlossen, und zwar:
    • Live-Wiedergaben
    • mechanische Wiedergaben (Radio, Fernsehen usw.)
    • Hintergrundmusik.
  • Mitglieder der EKD dürfen auf Internetseiten Werke der ernsten Musik, Gospel, des Neuen geistlichen Liedguts, ggf.1) auch der Unterhaltungsmusik nutzen, und zwar als:
    • Hintergrundmusik,
    • Hörbeispiele ohne Download-Möglichkeit und
    • Downloads von Musikdateien (begrenzt auf maximal 1.000 Abrufe je Jahr).

1)
Wenn die Rechte der Urheber gewahrt bleiben.
  • gema.txt
  • Zuletzt geändert: 2021/07/14 22:56
  • von reinhard